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Neuendorfer
Brand-Bau-Gilde VVaG
Kirchdorf 40
25335 Neuendorf

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Glas

Was für Fensterscheiben sind versichert?

Es ist jede Form von Isolier- und Sicherheitsglas mitversichert.

Welche Verglasungen sind versichert?

Gebäudeverglasung:

Glas- und Kunststoffscheiben von Fenstern, Türen, Balkonen, Terrassen, Wänden, Wintergärten, Veranden, Loggien, Wetterschutzvorbauten, Dächern, Brüstungen, Duschkabinen, Glasbausteine, Profilbaugläser und Lichtkuppeln

Mobiliarverglasung:

Glasscheiben von Bildern, Schränken, Vitrinen, Stand-, Wand- und Schrankspiegel, Glasplatten, Glasscheiben und Sichtfenster von Öfen, Elektro- und Gasgeräten, Ceranfeld, Aquarien und Terrarien bis 300 Liter

Ist ein selbstverschuldeter Glasschaden versichert?

Ja, hierfür besteht voller Versicherungsschutz.

Werden die Kosten eines beschädigten Ceranfeldes komplett übernommen?

Sollte das Glas des Cerankochfeldes nicht einzeln austauschbar sein, so besteht eine volle Kostenübernahme des neuen kompletten Cerankochfeldes.

Sind blinde Scheiben mitversichert?

Hierfür besteht kein Versicherungsschutz, da hier kein Glasbruch vorliegt.

Sind Abplatzungen an der Glasoberfläche versichert?

Hier spricht man auch von Muschelabplatzungen. Diese sind nicht versichert.

Sind Gewächshäuser versichert?

Gewächshäuser sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.